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   BVerwG, 16.07.1980 - 3 CB 10.80   

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https://dejure.org/1980,3303
BVerwG, 16.07.1980 - 3 CB 10.80 (https://dejure.org/1980,3303)
BVerwG, Entscheidung vom 16.07.1980 - 3 CB 10.80 (https://dejure.org/1980,3303)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juli 1980 - 3 CB 10.80 (https://dejure.org/1980,3303)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensunterbrechung - Tod eines Beigeladenen - Verfahrensaussetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 80
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2016 - 3 L 29/14

    Verteilung des Landeszuschusses für die jüdische Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt

    Da die Beigeladenen des vorliegenden Verfahrens an dem streitigen Rechtsverhältnis derart beteiligt sind, dass die Entscheidung auch ihnen gegenüber nur einheitlich ergehen kann (notwendige Beiladung), stehen sie nach § 63 Nr. 3 in Verbindung mit § 65 Abs. 2 VwGO den Parteien gleich und sind keine Dritten im Sinne des § 142 Abs. 3 ZPO (s. auch BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 1980 - 3 CB 10.80 -, juris Rn. 3 zu § 239 Abs. 1, § 246 Abs. 1 ZPO; BSG, Urteil vom 8. August 1975 - 6 RKa 9/74 -, juris Rn. 9 zu § 41 Nr. 4 ZPO).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2016 - 3 L 32/14

    Anspruch auf Festsetzung und Auszahlung des Anteils einer Synagogengemeinde

    Da die Beigeladenen des vorliegenden Verfahrens an dem streitigen Rechtsverhältnis derart beteiligt sind, dass die Entscheidung auch ihnen gegenüber nur einheitlich ergehen kann (notwendige Beiladung), stehen sie nach § 63 Nr. 3 in Verbindung mit § 65 Abs. 2 VwGO den Parteien gleich und sind keine Dritten im Sinne des § 142 Abs. 3 ZPO (s. auch BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 1980 - 3 CB 10.80 -, juris Rn. 3 zu § 239 Abs. 1, § 246 Abs. 1 ZPO; BSG, Urteil vom 8. August 1975 - 6 RKa 9/74 -, juris Rn. 9 zu § 41 Nr. 4 ZPO).
  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 1.84

    Rechtliche Ausgestaltung der Verteilung der Erschließungskosten in einem

    Nach der gemäß § 173 VwGO ebenfalls entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 246 ZPO (vgl. zur entsprechenden Anwendbarkeit der §§ 239, 246 ZPO etwa BVerwG, Beschluß vom 16. Juli 1980 - BVerwG 3 CB 10.80 - MDR 1982, 80) ist das deshalb bedeutungslos, weil die Klägerin durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten war und ist (vgl. in diesem Zusammenhang BGH, Urteile vom 4. Juni 1957 - VIII ZR 68/56 - a.a.O. und vom 23. Oktober 1980 - IV a 79/80 - JZ 1981, 631).
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